Neues Gesetz soll Patienten mehr Service garantieren
Mitte März verabschiedete der Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Unter anderem soll es für schnellere Facharzttermine und bessere Kassenleistungen sorgen.
Das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) besteht aus einem Bündel verschiedenster Maßnahmen, manche von ihnen durchaus umstritten. Ein Kernpunkt ist beispielsweise die Ausweitung der Mindestsprechzeiten von Medizinern mit Kassenzulassung auf 25 Stunden pro Woche. Davon müssen bei vielen Fachärzten fünf Stunden offen sein, also keine vorherige Terminvergabe voraussetzen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will damit die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verkürzen. Ärzteverbände wie der Hartmannbund-LV Brandenburg monieren allerdings einen Eingriff in ihre freie Berufsausübung und bezeichnen den 14. März, an dem das TSVG im Bundestag verabschiedet wurde, als „schwarzen Tag für die ärztliche Selbstbestimmung“ und „Meilenstein beim Attraktivitätsabbau ärztlicher Niederlassung“.
Für schnellere Termine soll zudem der Ausbau der Terminservicestellen sorgen, die zukünftig rund um die Uhr erreichbar sein und auch bei der Suche nach dauerhaft betreuenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten helfen werden. Wer einen Termin braucht, kann bald per App oder online – nicht mehr nur telefonisch – einen vereinbaren. Parallel wird es den Fachärzten durch Extravergütungen schmackhafter gemacht, neue Patienten auch kurzfristig aufzunehmen.
Kinderärzteverband begrüßt Reform
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) sieht das Gesetzeswerk alles in allem positiv. Besonders wird begrüßt, dass die befristete Niederlassungsfreiheit für manche Facharztgruppen damit vom Tisch ist. Sie hätte dazu geführt, dass sich in attraktiven Lagen die Kinder- und Jugendärzte geballt hätten, während sich die Unterversorgung in sozial schwächeren wie auch ländlichen Gegenden verschärft hätte. Ebenfalls zufrieden ist der BVKJ mit dem geplanten Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärzte.
Weitere Neuerungen des TSVG sind etwa eine verbesserte Hebammen- und Impfstoffversorgung, höhere Anreize für Praxiseröffnungen bzw. -übernahmen auf dem Land und die Einführung der elektronischen Patientenakte bis 2021. Nach aktuellem Stand wird das Gesetz im kommenden Mai in Kraft treten. Der Bundesrat wird zwar am 12. April noch darüber beraten, seine Zustimmung ist aber nicht erforderlich.