Routineuntersuchungen bei Neugeborenen in Pandemiezeiten
Um ihr Infektionsrisiko zu minimieren, setzen immer mehr Frauen auf Hausgeburten oder verlassen die Klinik möglichst frühzeitig. Die fälligen Routine-Checks sollten dabei nicht aus dem Blick geraten.
Es ist verständlich, dass sich viele (angehende) Eltern angesichts der pandemischen Bedrohung möglichst wenig in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen aufhalten möchten. Dass dabei die Behandlung anderer Leiden nicht vernachlässigt werden sollte – was aber vielerorts zu geschehen scheint –, wurde an dieser Stelle bereits betont.
Eine Folge der gewachsenen Vorsicht sind auch steigende Zahlen von Hausgeburten und von Frühentlassungen aus der Klinik. „Das wirft verstärkt die Frage auf, wie die Routineuntersuchungen bei den Neugeborenen ambulant durchgeführt werden können“, berichtet der in Berlin-Wittenau praktizierende Kinderarzt Kyros Mani. Dazu haben der Deutsche HebammenVerband und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine gemeinsame Handlungsempfehlung veröffentlicht. Alle Maßnahmen sollten natürlich mit Hebamme und Kinderarzt abgesprochen werden. Insbesondere für die folgenden vier muss eine Lösung gefunden werden:
Pulsoxymetrie-Screening
Standardmäßig erfolgt das Pulsoxymetrie-Screening 24 Stunden nach Geburt. Wird es nicht in der Klinik oder von einer technisch entsprechend ausgestatteten Hebamme vorgenommen, sollte innerhalb der ersten 48 Stunden eine geeignete ambulante Einrichtung aufgesucht werden.
Erweitertes Neugeborenen-Screening/Mukoviszidose-Screening
Für die U2 (36. bis 72. Lebensstunde) muss dem Neugeborenen Blut abgenommen werden, was durchaus auch bei den Eltern zu Hause geschehen kann. Allerdings müssen diese zuvor ärztlich aufgeklärt und mit den nötigen Unterlagen wie einer Filterpapierkarte ausstaffiert werden. Die Hebamme kann diese dann mit der Blutprobe an das von Arzt oder Klinik benannte Labor senden, das wiederum den behandelnden Kinderarzt über das Ergebnis informiert.
Neugeborenen-Hörscreening
Das Hörscreening kann in der zweiten oder dritten Lebenswoche entweder in der Kinderarztpraxis oder einer HNO-Praxis vorgenommen werden.
Vitamin-K-Gabe
Die zweite Verabreichung von Vitamin K sollte rund 72 Stunden nach der Geburt erfolgen, durch die Hebamme oder – im Zuge der U2 – durch den Kinderarzt.